Schulungen im Datenschutz sind Teil der gesetzlich vorgeschrieben Aufgaben des betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Dabei geht es im Rahmen von Erstsensibilisierungen im Datenschutz darum, Unternehmensmitarbeiter im Rahmen ihrer täglichen Arbeit auf datenschutzrelevante Vorgänge hinzuweisen und ihnen eine erste Einschätzung obliegender Rechte und Pflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten näher zu bringen.
Durch Sensibilisierungen erhält Ihr Team einen guten Überblick über die datenschutzrechtlichen Grundsätze, an denen es den Umgang mit personenbezogenen Daten ausrichten kann und soll.
Spezielle Schulungen, wie z.B. für Unternehmen, deren Schwerpunkt in der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag liegt, oder für bestimmte Bereiche, wie Personal, IT oder Marketing, sind natürlich ebenfalls möglich.
Gleiches gilt für Unternehmensleitungen und das obere Management. Hier liegen die Schulungsschwerpunkte grundsätzlich auf der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, Accountability und wissenswerten Haftungsfragen.
- Alle Schulungen lassen sich auch gut mit Sensibilisierungen im Bereich der Informationssicherheit kombinieren.
- Auf Wunsch erhalten Schulungsteilnehmer neben der Präsentation sowie einer Teilnahmebestätigung auch weitere auf die Schulung abgestimmte Unterlagen.
- Sie entscheiden, ob Schulungen vor Ort im Unternehmen oder auch online in Form von bspw. Online-Seminaren gehalten werden sollen.
- Unternehmensindividuelle Umstände werden regelmäßig Teil der Abstimmung der Schulungsinhalte.
- Sollten Sie, bspw. als interner Datenschutzbeauftragter, Unterlagen für eine Datenschutzschulung benötigen, so stehe ich Ihnen auch hierfür gerne zur Verfügung. Die Schulungsinhalte werden mit Ihnen selbstverständlich zuvor abgestimmt.
Für nähere Informationen oder für die Unterbreitung eines Angebots, nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf, ich freue mich auf Ihre Nachricht!