Externer Datenschutzbeauftragter (DSB)
Der Datenschutz stellt kleine und mittelständische Unternehmen vor komplexe rechtliche und organisatorische Anforderungen.
Als externer Datenschutzbeauftragter (DSB) unterstütze ich Unternehmen dabei, datenschutzrechtliche Pflichten rechtssicher, pragmatisch und angemessen umzusetzen.
Meine Tätigkeit verbindet anwaltliche Beratung, praktische Umsetzung und laufende Begleitung – ohne unnötige Bürokratie.
Wann ist ein externer Datenschutzbeauftragter erforderlich?
Ein Datenschutzbeauftragter ist insbesondere dann zu benennen, wenn:
- in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind,
- besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden,
- personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet werden,
- eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist.
Gerne prüfe ich für Ihr Unternehmen, ob und in welchem Umfang eine Benennungspflicht besteht.
Meine Leistungen als externer DSB
Als externer Datenschutzbeauftragter übernehme ich u. a.:
Beratung der Geschäftsleitung und der Fachabteilungen in allen Fragen des Datenschutzrechts
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und sonstiger datenschutzrechtlicher Vorschriften
- Unterstützung bei der Erstellung und Pflege von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten
- Begleitung von Datenschutz-Folgenabschätzungen
- Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen
- Unterstützung bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
Die Leistungen werden bedarfsgerecht und unternehmensspezifisch ausgestaltet.
Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten
Ein externer Datenschutzbeauftragter bietet insbesondere:
- klare rechtliche Einordnung ohne Interessenkonflikte
- kalkulierbare Kosten
- aktuelle fachliche Expertise
- keine internen Ressourcenbindungen
- unabhängige und objektive Beratung
Gerade für KMU ist dies häufig die effizienteste Lösung.
Abgrenzung zur Rechtsberatung
Die Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter erfolgt in unabhängiger Funktion gemäß Art. 38 DSGVO.
Rechtsberatung und forensische Vertretung erfolgen – soweit erforderlich – getrennt und ausschließlich im Rahmen eines Mandatsverhältnisses.
Zielgruppe
Meine Leistungen richten sich an:
- kleine und mittelständische Unternehmen
- technologie- und datengetriebene Unternehmen
- Organisationen mit erhöhten Datenschutzanforderungen
- Unternehmen ohne eigene Datenschutzabteilung
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit ist langfristig angelegt, transparent und praxisnah.
Ziel ist nicht formale „Papier-Compliance“, sondern ein tragfähiger, gelebter Datenschutz.